Psychotherapie

In meiner Praxis begleite ich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum 21. Lebensjahr bei psychischen Belastungen, emotionalen Krisen und Entwicklungsherausforderungen.
In den meisten Fällen nehmen zunächst die Eltern Kontakt zu mir auf. Gesetzlich Versicherte haben ab dem 15. Lebensjahr die Möglichkeit, eine Psychotherapie eigenständig zu beantragen.
Eine psychotherapeutische Unterstützung kann unter anderem hilfreich sein bei:

Ängsten und emotionalen Belastungen
• starken Sorgen und Ängsten
• Unsicherheit und Selbstzweifeln
• Einsamkeitsgefühlen
• belastenden oder unerklärlichen Stimmungsschwankungen

Schule, Lernen und Konzentration
• Schulvermeidung oder Schulangst
• Konzentrations- und Aufmerksamkeitsproblemen
• Leistungsdruck und schulischen Belastungen

Soziale Schwierigkeiten und Verhalten
• wiederkehrenden Konflikten mit Gleichaltrigen, Geschwistern
   oder Erwachsenen
• aggressivem oder impulsivem Verhalten
• Schwierigkeiten im Umgang mit anderen Menschen

Körperliche Beschwerden und Essverhalten
• wiederkehrenden körperlichen Beschwerden, für die keine
   ausreichende medizinische Ursache gefunden wird
• Essstörungen oder auffälligem Essverhalten

Schlafprobleme
• Ein- und Durchschlafstörungen
• Albträumen und anderen belastenden Schlaferfahrungen

Belastende Erlebnisse und Krisen
• der Verarbeitung belastender, traumatischer oder schwer zu
   bewältigender Erfahrungen
• emotionalen Krisen und besonderen Lebenssituationen

Zwänge und selbstverletzendes Verhalten
• Zwangsgedanken und zwanghaften Handlungen
• selbstverletzendem Verhalten

Entwicklungsbezogene Schwierigkeiten
• Einnässen und Einkoten über das altersentsprechende Maß
   hinaus

Zu Beginn jeder Behandlung steht immer das persönliche Kennenlernen und das gemeinsame Verstehen der individuellen Situation im Mittelpunkt. Es findet eine psychotherapeutische Sprechstunde statt, in der geklärt wird, ob eine Psychotherapie angezeigt ist. Steht ein Therapieplatz zur Verfügung und ist eine Psychotherapie angezeigt, finden zunächst probatorische Sitzungen zum gegenseitigen Kennenlernen, zur diagnostischen Abklärung und zur gemeinsamen Festlegung der Therapieziele statt. Entscheiden sich die Patient*innen bzw. ihre Eltern für eine psychotherapeutische Behandlung, wird die Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt. Hierfür ist ein Konsiliarbericht der Haus- oder Kinderärztin bzw. des Haus- oder Kinderarztes erforderlich, der das Fehlen körperlicher Ursachen für die Beschwerden bestätigt. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen sowie in der Regel auch von privaten Krankenversicherungen übernommen. Nach der Bewilligung kann die Therapie beginnen. Die Häufigkeit der Sitzungen richtet sich nach dem individuellen Bedarf und beträgt meist ein bis zwei Termine pro Woche.

Ein wichtiger Bestandteil der Behandlung ist die Einbeziehung des familiären und sozialen Umfelds. Da Heranwachsende in engem Zusammenhang mit ihrem sozialen Netzwerk leben, tragen Eltern und andere Bezugspersonen wesentlich zum Therapieerfolg bei. Regelmäßige Elterngespräche ermöglichen einen gemeinsamen Austausch über den therapeutischen Prozess und unterstützen die Umsetzung von Veränderungen im Alltag. Dabei werden selbstverständlich die Schweigepflicht und die Bedürfnisse der jungen Patient*innen berücksichtigt.